Fischereiordnung

Aus aktuellen Anlassfällen wird von der Fischereikontrolle dringend darauf hingewiesen, dass die Fischereiordnung (= Teil der Fischereipapiere und wird mit jeder Lizenz ausgegeben) in den Revieren Wienerwaldsee und Wienfluß einzuhalten ist.

Insbesonders wird auf die im Folgenden angeführten Punkte hingewiesen:

  • Fischereipapiere immer beim Fischereiausübenden (nicht: im Auto, beim Moped, …), ansonsten Lizenzentzug
  • Eintragung des Fanges unmittelbar nach der Aneignung (Hältern im Netz, Abschlagen)
  • Nachtfischverbot (Nachtfischen ist in den Monaten Juli und August ind den Nächten von Samstag auf Sonntag nur im Revier Wienerwaldsee erlaubt)
  • Tageskartenfischer haben keine Erlaubnis zum Nachtfischen!
  • Maßband, Abhakmatte, … jeweils nach Revierordnung

 

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